Nutzungsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Anbieter

Die Sparkasse Schweinfurt-Haßberge, Jägersbrunnen 1 - 7, 97421 Schweinfurt (nachfolgend „Sparkasse“), ist Betreiberin der Internetseite www.gemeinsam-erreichen-wir-mehr.de und Anbieterin des regionales Spendenportals „Gemeinsam erreichen wir mehr“.

Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der Plattform bereit. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich.

Bei der Registrierung auf der Spendenplattform erklären sich die Projektträger und Nutzer mit den hier beschriebenen Nutzungsbedingungen in vollem Umfang einverstanden.

1.2 Sparkasse und ehrenamtliches Engagement

Als regionale Sparkasse sind wir seit 200 Jahren eng mit der Region und den Menschen, die hier leben, verbunden. Dabei sind wir uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und setzen uns nachhaltig für das Gemeinwohl ein. Durch unser Engagement, z. B. als Förderer gemeinnütziger Projekte, leisten wir einen großen Beitrag, um die Lebensqualität in der Region zu erhöhen.

1.3 Ziel der Spendenplattform

Wir geben einen beträchtlichen Teil der erwirtschafteten Überschüsse zurück an die Gesellschaft, an die Bürgerinnen und Bürger unserer Heimat. Denn zu unserer Identität gehört die Unterstützung gesellschaftlicher, sozialer, sportlicher und kultureller Projekte in unserem Geschäftsgebiet.

Bei uns gehen zahlreiche Förderanfragen ein, um an diesem Gemeinsinn teilzuhaben. Wir haben unsere Spendenplattform „Gemeinsam-erreichen-wir-mehr“ ins Leben gerufen, um unsere Kundinnen und Kunden an der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zu beteiligen. So kommt unser gemeinsames Engagement unseren Kunden selbst zugute: als Mitglieder in Vereinen, als Besucher von Theatern und Museen oder als Eltern, deren Kinder durch von uns unterstützte Bildungseinrichtungen gefördert werden.

Alle gemeinnützigen Vereine, Institutionen und Projekte aus unserem Geschäftsgebiet können mitmachen und haben gleichermaßen eine Chance auf Unterstützung.

Mehr noch: nach Freischaltung der Zuspendemöglichkeit kann Jeder die auf der Spendenplattform eingestellten Projekte auch persönlich unterstützen – mit einer Privatspende, zum Beispiel mithilfe des Bezahldienstes giropay.

1.4 Spendensumme

Die Sparkasse Schweinfurt-Haßberge stellt über die Spendenplattform eine ausgewählte Spendensumme aus dem PS-Reinertrag der Sparkassen zur Verfügung. Die Vereine/Organisationen haben die Chance, sich auf der Internetseite www.gemeinsam-erreichen-wir-mehr.de mit einem Projekt zu präsentieren.

1.5 Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger

Teilnehmen kann jeder Verein/jede Institution mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit. Der Ort der Förderung muss in unserem Geschäftsgebiet (Stadt und Landkreis Schweinfurt und/oder Landkreis Haßberge) liegen.

1.6 Projektträger und Nutzer

Projektträger sind die unter Ziffer 2.1 näher bezeichneten Vereine/ Spendenempfänger, die ein Projekt in die Spendenplattform einstellen.

Nutzer sind alle natürlichen und juristischen Personen, die einzelne oder mehrere auf der Spendenplattform veröffentlichte Projekte unterstützen.

Minderjährige, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter die Spendenplattform nutzen und Projekte unterstützen. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.

2. Nutzungsbedingungen

2.1 Nutzungsberechtigung, Verantwortlicher

Für die Spendenaktion können sich Vereine/Spendenempfänger (Projektträger) bewerben, die

  • gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung von Jugend, Sport, Bildung, Kultur, Sozialem etc. verfolgen
  • einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen
  • eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen
  • die Spende in Stadt oder Landkreis Schweinfurt, bzw. Landkreis Haßberge einsetzen
Der Projektträger benennt einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für seinen Verein in allen Belangen zu handeln.

Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.

2.2 Förderkriterien

Die Sparkasse fördert keine Projekte mit religiöser Ausrichtung sowie Projekte, die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Sparkasse schaden.

Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen, erfolgen.

Die Spende ist im Geschäftsgebiet der Sparkasse Schweinfurt-Haßberge (Stadt und Landkreis Schweinfurt und/oder Landkreis Haßberge) einzusetzen.

2.3 Projekte

  • Zur Teilnahme dürfen nur konkrete Projekte eingestellt werden, deren Umsetzung innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung beginnen soll.
  • Die Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Internetseite www.gemeinsam-erreichen-wir-mehr.de ist auf eine maximale Laufzeit von 6 Monaten begrenzt. Im Einvernehmen mit dem Projektträger kann die Sparkasse die Laufzeit verlängern.
  • Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung des Projektes auf der Spendenplattform.
  • Projekte, die bereits von der Sparkasse unterstützt werden, können nicht teilnehmen (keine Doppelförderung).
  • Die Veröffentlichung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Nutzungsbedingungen erfüllt sind.

2.4 Registrierungen

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite www.gemeinsam-erreichen-wir-mehr.de. Für die Nutzung des Angebots der Sparkasse müssen sich die Projektträger dort entsprechend den Erläuterungen auf der Internet-seite registrieren. Die in der Registrierungsmaske erforderlichen Angaben müssen eingetragen und die angeforderten Unterlagen beigefügt werden. Insbesondere ist der Freistellungsbescheid vorzulegen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.

Die Registrierungsunterlagen, Projektbeschreibungen und eingereichten Bilder werden durch die Sparkasse auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung über die Projekte liegt im Ermessen der Sparkasse. Werden die unter 2.2 definierten Förderkriterien eingehalten, wird das Projekt auf der Spendenplattform freigeschaltet. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung und die spätere Durchführung von Förder- bzw. Spendenaktionen besteht nicht.

Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann ein Logo, bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder, hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von insgesamt 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480x315px aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind: jpg und png.

Nutzer haben die Möglichkeit sich zu registrieren. Die Registrierung ist jedoch keine Voraussetzung um spenden zu können. Die Registrierung erfolgt gemäß den Erläuterungen auf der Internetseite.

Die Registrierung stellt ein Angebot dar, das Internetangebot nutzen zu dürfen. Das Angebot bedarf der Annahme durch die Sparkasse. Die Sparkasse informiert den Nutzer/Projektträger über die erfolgreiche Registrierung in Form einer E-Mail.

Jeder registrierte Nutzer/Projektträger muss seine Email Adresse über einen Verifizierungslink, den das System automatisch nach Erstregistrierung versendet, aktivieren und verifizieren. Eine doppelte Registrierung ist ausgeschlossen.

Zur Registrierung berechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen.

Minderjährige, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen sich mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter registrieren. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.

Die Sparkasse ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Registrierung abzulehnen. Eine Ablehnung erfolgt insbesondere dann, wenn die Registrierung nicht den rechtlichen oder den Nutzungsbedingungen aufgeführten Kriterien genügt oder dagegen verstößt.

Das Benutzerkonto darf nur durch den Berechtigten genutzt werden. Eine Übertragung auf einen Dritten ist unzulässig.

Die Zugangsdaten zur Spendenplattform sind streng geheim zu halten.

Sofern der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des Benutzerkontos besteht, ist die Sparkasse unverzüglich zu informieren.

Kontakt: spendenportal@sparkasse-sw-has.de, Telefon: 09721 721-0

Im Falle der unrechtmäßigen oder missbräuchlichen Nutzung ist die Sparkasse berechtigt, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen. Die Nutzung wird ausgeschlossen.

2.4.1 Kosten

Die Registrierung und Präsentation von Organisation und Projekt(en) auf der Spendenplattform ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Nutzer selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen und Kosten erfolgt nicht.

2.4.2 Nutzung

Mit Einreichung der Unterlagen versichert der Nutzer oder Projektträger, dass er über alle Rechte an den Bildern und Texten verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist und die Veröffentlichung nicht Rechte Dritter verletzt sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der Nutzer oder Projektträger wird dies auf Wunsch schriftlich versichern bzw. eine Kopie aller Bildnutzungsvereinbarungen (Einwilligungserklärungen) nachreichen.

Mit der Teilnahme werden die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der Bilder und Beschreibungen an die Sparkasse Schweinfurt-Haßberge übertragen. Außerdem wird der Sparkasse das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namens-nennung des Teilnehmers im Rahmen dieser und zukünftiger Spenden-Aktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.

Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Projektträger die Sparkasse Schweinfurt-Haßberge von allen Ansprüchen frei.

Am Computer bearbeitete Fotos dürfen keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. enthalten.

Das Einstellen oder das Verlinken auf folgende Inhalte ist unzulässig:

  • Jugend- oder entwicklungsgefährdendes oder -beeinträchtigendes Material, insbesondere gewaltverherrlichende, pornografische oder sonst sittenwidrige Inhalte
  • Inhalte, die Hass, Gewalt oder jegliche Form der Diskriminierung fördern oder verherrlichen
  • Unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen
  • Vulgäre oder obszöne Ausdrücke, despektierlicher, provokativer und aggressiver Umgang mit anderen Nutzern
  • Irreführende Inhalte
  • Aufrufe zu Boykotten oder unfriedlichen bzw. sonst rechtswidrigen Handlungen
Sobald die Sparkasse Kenntnis von unzulässigen Inhalten erlangt oder der Verdacht solcher Inhalte besteht, ist sie jederzeit berechtigt, diese Inhalte von der Plattform zu entfernen. Darüber hinaus behält sich die Sparkasse das Recht vor, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen.

2.4.3 Zeitraum

Der Zeitraum für das Sammeln von Spenden der Projektträger beginnt mit Veröffentlichung des Projektes, frühestens mit dem offiziellen Start der Spendenplattform und der Freischaltung der Spenden-Möglichkeiten.

2.5 Vergabe und Einlösung der Spendencodes

Neben der Möglichkeit einer Privatspende* über ein Bezahlsystem (z.B. giropay), können Projekte auch mit der Einlösung von Spendencodes unterstützt werden.

Die Spendencodes werden im Beratungsgespräch, bei ausgewählten Vertriebsaktionen, Veranstaltungen und vielen weiteren Anlässen und Aktionen der Sparkasse Schweinfurt-Haßberge ausgegeben und sind mit einem Gültigkeitsdatum versehen. Die Ausgabe der Spendencodes an Kunden und Nichtkunden liegt im freien Ermessen der Sparkasse. Ein Anspruch auf Ausgabe von Spendencodes kann nicht geltend gemacht werden.

Die von der Sparkasse ausgegebenen Spendencodes mit unterschiedlichen Spendensummen können auf der Spendenplattform nach Belieben an die teilnehmenden Projektträger verteilt werden – sofern das insgesamt zur Verfügung gestellte Spendenbudget zum Zeitpunkt der Code-Einlösung noch nicht ausgeschöpft ist.

Dafür muss der Spendencode in der dafür vorgesehenen Schaltfläche auf der Startseite von der Spendenplattform eingegeben werden.

Die Sparkasse Schweinfurt-Haßberge behält sich vor, das Budget während des Aktionszeitraumes ggf. zu erhöhen.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier: www.gemeinsam-erreichen-wir-mehr.de/anleitung-spendenguthaben

*Nähere Informationen zur Möglichkeit der Privatspende mit giropay sehen Sie hier: https://www.gemeinsam-erreichen-wir-mehr.de/anleitung-privatspende/

2.6 Kommentierung

Wir behalten uns vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechts-verletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.

2.7 Benachrichtigung und Spendenauszahlung

Die teilnehmenden Vereine/Organisationen werden per Brief informiert. Mit der Benachrichtigung wird dem Verein/der Organisation eine Verwendungserklärung (Spendenbescheinigung) zugesandt. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass die Sparkasse den ausgefüllten Vordruck zurückerhalten hat.

Die Spendenauszahlung auf das Konto, das der Verein bzw. die Organisation auf der Spendenplattform angegeben hat, erfolgt spätestens nach Erreichen der maximalen Laufzeit von 6 Monaten bzw. mit Erreichen des Projektziels.

Vereine bzw. Organisationen, die nach 6 Monaten ihr Spendenziel nicht erreicht haben, erhalten danach den Betrag, der bis zu diesem Zeitpunkt für das jeweilige Projekt gespendet wurde.

3. Aussetzung von Aktionen

Die Sparkasse behält sich das Recht vor, gesamte Förderaktionen oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.

4. Haftungsbeschränkungen

Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Sparkasse und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die Sparkasse im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden. Soweit die Haftung der Sparkasse ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen sowie Vertretern der Sparkasse.

Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Projektträger. Falsche oder ungenaue Informationen werden zurückgewiesen.

Der Projektträger oder Nutzer stellt die Sparkasse mit der Teilnahme von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.

Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Nutzer die Sparkasse insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei. Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.

5. Datenschutz

Die Sparkasse und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Sparkasse Schweinfurt-Haßberge unter www.gemeinsam-erreichen-wir-mehr.de/datenschutz verwiesen. Durch die Registrierung auf der Spendenplattform erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sparkasse die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Nutzer zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf den Social-Media-Kanälen der Sparkasse, der Internetseite der Sparkasse und auf Medien zur Bewerbung der Spendenplattform angegeben werden. Es steht dem Nutzer jederzeit frei, mündlich, schriftlich oder per E-Mail an spendenportal@sparkasse-sw-has.de gegenüber der Sparkasse per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Nutzung bzw. der Projektpräsentation auf der Spendenplattform zurückzutreten.

6. Sonstiges

Die Spendenplattform unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

7. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.